Individuelle Förderung Nicht allen das Gleiche, sondern jedem das Seine
Die individuelle Förderung aller Schüler ist eine zentrale Idee des Schulgesetzes in NRW. Das Recht auf individuelle Förderung wird in §1 des Schulgesetzes für jede Schülerin und jeden Schüler formuliert. Die individuelle Förderung muss daher breit aufgestellt sein und von der Hochbegabtenförderung bis zur Förderung von  Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten reichen.
Der Aspekt der individuellen Förderung wird durch die Neuformulierung der  Ausbildungsordnung für die Sekundarstufe I (APO–SI, §3) noch weiter betont, indem jede Schule verpflichtet wird, ein Förderkonzept zu entwickeln.
Ein für die Schule einheitliches und verpflichtendes Förderkonzept verdeutlicht, dass individuelle Förderung nicht nur in der Verantwortung der einzelnen Fachlehrer liegt, sondern allgemeine Aufgabe der Schule ist. Individuelle Förderung basiert auf zwei Säulen, die sich gegenseitig bedingen: Fachlich, fachübergreifende und außerunterrichtliche Förderungen müssen von der Schule koordiniert und abgestimmt werden.
Diagnostik
Grundlage und Voraussetzung für eine individuelle Förderung ist es, die spezifischen Begabungen bzw. Defizite jedes Schülers zu analysieren. Die Diagnoseverfahren am Ritzefeld-Gymnasium werden im Folgenden aufgeführt.
- Beobachtungen der Fachlehrer
Verschiedene Beobachtungsmöglichkeiten wie Klassenarbeiten, Tests, Hausaufgaben, Schülerhefte oder die sonstige Mitarbeit im Unterricht werden genutzt, um Schüler sowie Eltern im Hinblick auf eine Förderung zu beraten. Zusätzlich können die Beobachtungen in Empfehlungen für die Klassenkonferenz, für Lern- und Förderempfehlungen und Förderpläne münden.
- Beratungsgespräche
Regelmäßige Beratungsgespräche und Sprechstundentermine mit Schülern und den Eltern helfen dabei, auch außerhalb des Unterrichts mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und aus einer anderen Perspektive beraten und fördern zu können.
- Ergebnisse der Klassenkonferenzen
Die Fachlehrer erhalten in den regelmäßig stattfindenden Konferenzen (Zeugniskonferenzen, Erprobungsstufenkonferenzen in den Jahrgangsstufen 5 und 6, Pädagogische Konferenzen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9) ein differenziertes und umfassendes Bild über das Leistungs- und Sozialverhalten der Schüler. Insbesondere bei leistungsschwachen und sehr leistungsschwachen Schülern wird beraten, ob bei erkennbaren Defiziten bzw. Begabungen entsprechende Förderangebote auf freiwilliger Basis bzw. verpflichtend angeboten werden sollen.
- Selbstreflexion der Schüler
Schülerinnen und Schüler können häufig sehr gut ihre eigenen Stärken und Schwächen einschätzen. Unterstützt werden kann die Fähigkeit zur Selbstreflexion z.B. durch Selbstkontrollmöglichkeiten im Unterricht oder Selbsteinschätzungsbögen, wie z.B. für das Methodenkonzept in der Unterstufe und auch  im Zusammenhang mit den Quartalsnoten.
- Zusammenarbeit mit unserem Sozialteam
Mit unserer Sozialarbeiterin Frau Kamay und unserem Lerncoach Frau Wald bietet sich für unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit von Experten auf ihrem Gebiet beraten zu werden und in kooperativer Zusammenarbeit zwischen Schüler, Eltern, Experte und Lehrkräften individuelle Stärken und Schwächen zu diagnostizieren.
- Klassenübergreifende Tests
Durch klassen- und stufenübergreifende Prüfungen und Lernstandserhebungen bzw. diagnostische Tests (z.B. Rechtsschreibdiagnose in Klasse 5, Lernstandserhebungen Klasse 8, mündliche Prüfungen in den Fremdsprachen) erfahren die Schüler durch schulinternen und auch schulexternen Vergleich, wo Begabungen und wo Defizite zu finden sind. Die Aufgabe der Lehrkraft ist auch hier den vorliegenden Förder- oder Forderbedarf zu erkennen.
- Diagnosebogen
Auf Basis einer Kollegiumsfortbildung wird zudem überlegt, ob ein zusätzlicher Diagnosebogen (z.B. MAI, SVS, LSL, SDQ) mit in unser Diagnosekonzept aufgenommen werden soll.
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