Vertretungskonzept Allgemeine Informationen
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Fort- und Weiterbildungen, KlassenÂfahrten, ExkurÂsionen, Projekte usw. bereichern die schulische Bildung in hohem Maße. Außerdem werÂden auch Lehrer einmal krank und müssen individuelle Zeiten für den Gesundungsprozess in AnÂspruch nehmen. Deshalb baut die Umsetzung des VertretungsÂkonzeptes auf ein besonÂderes Maß an VerÂständnis und Kooperationsbereitschaft aller BeteiÂligten (SchulÂleitung, Lehrkräfte, Schüler und Eltern).
Ziele
Die Schulleitung wirkt mit diesem Vertretungskonzept darauf hin, den Unterricht nach der StunÂdenÂtafel sicherÂzustellen. Ziel ist es, die Qualität und die KontiÂnuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig UnterÂricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei soll die Belastung der Lehrkräfte durch VertretungsÂunterricht möglichst gering gehalÂten werden. Das Konzept soll durch Transparenz, Eindeutigkeit und BerechenÂbarkeit das VerÂständÂnis für z.T. schwierige Situationen und unterschiedliche Erwartungen an Schule bei Schülern und Eltern schaffen. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus soll im Interesse der Schüler geÂstärkt werden. Die Schüler sollen auch darin unterstützt werden, Teile ihrer LernÂproÂzesÂse in zunehmender EigenÂverÂantÂwortlichkeit zu gestalten.
Grundsätze
Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen AnÂstrengung und VerstänÂdigung; die Grundsätze sind im Schulprogramm festgelegt: Eltern stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in verÂtretÂbarem Maße stattÂfinden können und dass sie andererseits damit auftretende Belastungen akzeptieren. Die Schülerschaft verhält sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeitet im Falle von VerÂtreÂtungsstunden im VertretungsÂunterricht aktiv mit bzw. bearbeitet die SelbstlernÂmaterialien und AufÂgaÂbenstellungen, die vorgegeben werden. Die Lehrerschaft sorgt für eine möglichst fächerbezogene und lernorienÂtierÂte BeÂschäfÂtiÂgung der Schüler durch geeignete Lernmaterialien, die aus Aufgaben erwachÂsen, die von der FachÂlehrÂÂkraft zur Verfügung gestellt wurden oder aus langfristigen UnterÂrichtsprojekten entstehen.
Organisatorische Randbedingungen
Langfristige Terminplanung / Genehmigung von Veranstaltungen
Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis der Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, außerschulische Lernorte, BegegÂnung etc.). Zur VerÂmeiÂdung von kurzfristigen Veränderungen in der Unterrichtsplanung der Lehrkräfte und Schüler werden im Terminplan feststehende Termine wie Klassen- und Studienfahrten, BetriebsÂpraktika, Projekt- und Exkursionstage langfristig bekannt gegeben (rechtzeitige Genehmigung bei der SchulÂleitung und Information des Vertretungsplaners). Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Projekte, ExkurÂsionen etc.) sollen möglichst in die zu Schuljahresbeginn terminierten Aktionswochen gelegt werden. In den übrigen Phasen (KlausurÂphasen etc.) soll eine Genehmigung solcher Aktivitäten in der Regel nicht erfolgen. Solche Veranstaltungen sind auch in der SekundarÂstufe II nur in bestimmten Phasen möglich (Exkursionsfenster). Die Aktionswochen und exkursionsfreien Zeiten für die SekundarÂstufe II sind im TerminÂkalender ausgewiesen. Die Genehmigung von UnterÂrichtsÂprojekten, VeranstalÂtunÂgen und FortbildunÂgen, die AuswirÂkunÂgen auf die UnterrichtsÂorganisation haben, ist davon abhängig, welche weiteren Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist.
Bereitschaften
Jede in Vollzeit beschäftigte Lehrkraft steht in drei oder vier Bereitschaftsstunden in der Woche zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus organisatorischen Gründen davon abgewichen werden. Im Bereitschafts-Stundenplan steht für jede Stunde eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehrkräften für den Vertretungseinsatz zur Verfügung (in der Regel 3 Bereitschaften pro Doppelstunde). Lehrkräfte auf Position 2 und 3 des Bereitschaftsplans werden eingesetzt, wenn bis zum Vortag bekannt wird, dass eine Vertretung benötigt wird. Lehrkräfte auf Position 1 des Bereitschaftsplans werden zuerst eingeÂsetzt, wenn der Vertretungsbedarf erst am gleichen Tag bekannt wird. Teilzeitkräfte sollen nach MögÂlichkeit auch nur anteilig zu Vertretungen herangezogen werden.
Vertretungsunterricht in der SI
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht. Im GebunÂdeÂnen Ganztag werden die Randstunden in der Regel bis zur 7. Stunde vertreten (15.00 Uhr).
Die Schüler informieren sich regelmäßig selbst oder über ausgewählte Schüler der Klasse bzw. des Kurses über den aktuellen Vertretungsplan, der über das Informationssystem im Foyer bzw. auf der Homepage einzusehen ist. Bei Ausfall des Systems werden die Vertretungspläne im Foyer im Glaskasten ausgehängt. Eventuelle Nachfragen im Sekretariat, bei Konrektorin oder VertretungsÂplaner sind nur im Ausnahmefall sinnvoll. Alle Lehrkräfte nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.
Bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften erfolgt der Einsatz der Lehrkräfte für die Vertretungen nach folgenÂdem Prioritätsprinzip:
- freigesetzte Lehrkraft,
- Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan,
- nur in AusnahmeÂfällen: sonstige Lehrkraft.
Wenn möglich wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertreÂtenÂden Klasse bzw. das zu vertretende Fach unterÂrichÂtet. Diese Auswahl hängt u.a. von der vorÂlieÂgenden AufÂgabenstellung ab. Lehrkräfte können außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts zu Vertretungen herangezogen werden, wenn durch Schulfahrten, Exkursionen, Praktika und Projekte von einzelnen Klassen und Kursen ihr planmäßiger Unterricht entfällt. Dies gilt auch für wegfallenden Unterricht in der JahrÂgangsÂstufe Q2, wobei die Beauftragung mit Korrekturen schriftlicher PrüfungsÂarbeiten sowie die VorbereiÂtung und Durchführung von mündlichen Prüfungen in angeÂmessener Weise berücksichtigt werden.
Aufsicht aus dem Nebenraum erfolgt nur in besonderen Notsituationen nach Rücksprache mit der Schulleitung, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass Arbeitsmaterial vorliegt und die Klasse selbstÂstänÂdiges Arbeiten gewohnt ist. Kleine Lerngruppen (z.B. WP-Gruppen) können bei UnterÂrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere LernÂgruppen verteilt werden.
Vorhersehbarer Vertretungsbedarf soll mindestens eine Woche vor ihrem Eintritt der Schulleitung und dem Vertretungsplaner mitgeteilt werden. Eine Unterschreitung dieser Frist kann die NichterÂteiÂlung der Genehmigung der Beurlaubung bzw. Dienstbefreiung zur Folge haben. Die Genehmigung einer Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist. Im Regelfall soll nur eine Lehrkraft pro Unterrichtsvormittag für eine Fortbildung beurlaubt werden. Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen BeurlauÂbunÂgen) stellt die zu vertretende Lehrkraft nach Möglichkeit Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können bzw. bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse möglich ist. Sie liegen rechtzeitig im VertretungsÂplanungsraum bereit.
Bei unvorhersehbarer Abwesenheit bzw. Erkrankung muss dies schnellstmöglich, telefonisch bis spätestens 07.30 Uhr direkt bei der Konrektorin bzw. beim Vertretungsplaner gemeldet werden. Die telefonische Information erfolgt immer, auch wenn eine Email mit Aufgaben geschickt wird. Die voraussichtÂliche Dauer der AbÂwesenÂheit soll ebenfalls so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Wenn es der erkrankten Lehrkraft zumutbar ist, dann übermittelt sie per e-mail (per Fax oder telefonisch) der vertretenden Lehrkraft (falls bekannt) bzw. der Konrektorin bzw. dem Vertretungsplaner Hinweise und Aufgaben für den zu vertretenden Unterricht. Die Aufgabenstellungen liegen jeweils im VertreÂtungsÂplanerraum für die vertretende Lehrkraft bereit. Soweit Material vervielfältigt werden muss, sollen die Vorlagen rechtzeitig zur Vervielfältigung an die Schule weitergegeben werden.
Ein mittelfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 6 Wochen) wird durch die Anpassung des StundenÂplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Fächer des AbschlussÂverÂfahrens und der Lernstandserhebungen (derzeit Deutsch, Englisch und Mathematik) dürfen nicht längerÂfristig ausfallen. Die Eltern werden bei einem mittelÂfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Regelmäßiger VertreÂtungsunterricht durch Anordnung von bezahlter, regelmäßiger MehrÂarbeit von Lehrkräften mit EinverÂständnis der betreffenden Lehrperson wird angestrebt. Im EinverÂnehmen der Beteiligten kann die WochenÂstundenÂzahl einzelner Lehrkräfte befristet erhöht werden.
Ein längerfristiger Ausfall von Lehrkräften (über 6 Wochen) wird durch die Anpassung des StundenÂplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden bei einem längerÂfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kollegen befristet erhöht werden. Die Schulleitung versucht im Einvernehmen mit dem Schulträger eine Lehrkraft für die Vertretungszeit befristet einzustellen.
Lehramtsanwärter werden nur nach persönlicher Absprache zur VertreÂtung einÂgesetzt. Unterrichten sie den zu vertretenden Unterricht im Rahmen ihres AusbildungsÂunterrichts, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen. Nach jeweiliger Einzelrücksprache können Lehramtsanwärter zu kurzfristigen VertreÂtungen und in NotÂsituationen herangezogen werden, auch wenn es sich um Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird.
Die Schulleitung achtet darauf, dass übermäßige Belastungen durch Beauftragung mit Vertretungen möglichst vermieden werden. In besonderen Situationen werden persönliche Gespräche genutzt, um die VertreÂtungsÂplaÂnung vorzunehmen. Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten bei Lehrkräften verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es gilt die MehrÂarbeitsÂverÂordÂnung. Bei Schwerbehinderten gilt die MehrarbeitsÂverordnung Absatz 9. Es wird angeÂstrebt, eine ausgeÂwogene Jahresbelastung für den VertretungsÂunterricht entÂsprechend dem Umfang der UnterrichtsÂverpflichÂtung der Lehrkräfte zu erreichen. Die Schulleitung führt ein (jederzeit einsehÂbares) StundenÂkonto für jede Kollegin und jeden Kollegen. Ziel ist es, über ein Schuljahr MehrÂarbeitsÂstunden auszugleichen. Andere RegelunÂgen sind indiviÂduell mit der SchulÂleitung zu vereinÂbaren.
Vertretungsunterricht in der SII
In der SII wird der VertreÂtungsunterricht in der Weise sichergestellt, dass die Schüler der SII in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an den festgelegten Aufgaben und Modulen in EigenÂverantÂworÂtung weiter arbeiten. Die Schule stellt dafür Unterrichtsräume (keine FachÂräume) zur Verfügung. Die Wahl des Lernortes ist dabei nicht beliebig. Er wird von der Lehrkraft festÂgelegt, und zwar in Abhängigkeit von den pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Lerngruppe sowie vom Thema, den UnterrichtsÂmateriaÂlien und den geforÂderten sozialen InteraktionsÂformen (z.B. Einzelstudium zuhause, Partner- bzw. Gruppenarbeit in der Schule, InternetÂrecherche zuhause oder in der Schule). Im Ãœbrigen steht den Schülern das SelbstÂlernzentrum mit Bibliothek zur Verfügung.
Die AufgaÂbenÂstellungen für diese Stunden ergeben sich a) aus den Aufgaben, die im Falle eines unvorherÂgeÂseÂhenen Ausfalls die Fachlehrkraft vorgibt, oder b) aus längerfristigen ProjektÂaufÂgaÂben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden. AufÂgabenstellungen werden im Kursheft dokumentiert.
Die Lerngruppe wird in der Regel rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Wenn die KursÂlehrer UnterÂrichtsÂmaterial und entsprechende Arbeitsaufträge für die konkrete VertretungsÂstunde zur VerfüÂgung stellen können, wird dieses wie bisher von Kurssprechern bzw. -teilnehmern im VertretungsÂplanerzimmer abgeholt. Wenn möglich, wird zu Beginn eines KurshalbÂjahres mit den Schülern geklärt, welche Aufgaben sie bei unvorÂherÂgesehener Abwesenheit der LehrÂkraft bearbeiten sollen.
Inhalt von Vertretungsstunden
Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht statt, soweit die vertreÂtende LehrÂkraft fachlich dazu in der Lage ist. Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft vertieft oder weitergeführt werden. Die ausfallende Lehrkraft der Klasse stellt dazu Lernmaterial und AufÂgabenÂstellungen zur Verfügung. Als UnterrichtsÂinhalt gelten auch langfristige AufgabenÂstellungen, die sich aus dem Fachunterricht ergeben oder in der Halbjahresplanung vorgesehen waren (Lektüren, Produktionen etc.). Es können auch methoÂdische Ãœbungen eingesetzt werden.
Steht kein Aufgabenmaterial zur Verfügung, sollen fachübergreifend Grundlagenwissen und methoÂdischen Grundfertigkeiten geübt, wiederholt und gefestigt werden.Können Unterrichtsstunden in der Schule nicht erteilt werden, dann sollen den Schülern dem Alter entsprechend Materialien und Aufgaben (ArbeitsÂmateriaÂlien der zu vertretenden Lehrkraft, aus dem Fundus der FachÂschaften oder aus einer voranÂgeganÂgenen Stunde heraus) zur Verfügung gestellt werden, damit sie selbständig den Lernprozess vertiefen oder fortsetzen können. In der Schule stehen Materialien zur Verfügung, die auch ad hoc Anwendung in Ãœbungsstunden finden können (kurzfristiges Ziel).
Bemerkungen zu „selbständiger Schülerarbeit“
Die mit zunehmendem Schulalter wachsende Kompetenz zu eigenständigem Wissenserwerb als eine der Grundforderungen an schulische Bildung im Allgemeinen und speziell an gymnasiale Bildung stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen unseres Vertretungskonzepts dar.
So wie bereits im regelmäßigen Unterricht der eigenständige Wissens- und Kompetenzerwerb zunehÂmenÂde Bedeutung gewinnt, wird dieser auch im Vertretungsfall genutzt. Entscheidend ist dabei die QualiÂtät der Aufgabenstellung hinsichtlich der enthaltenen Anforderungen und Verständlichkeit. Zur BearÂbeitung notwendige Materialien müssen den Schülern zur Verfügung stehen. Die in der Regel vorgesehene gemeinsame Bearbeitung von Aufgaben in den Klassen und Kursen soll sowohl zur gegenseitigen fachlichen Unterstützung dienen als auch zur Erweiterung von sozialen KomÂpetenzen beitragen.
Nach einer selbständigen Schülerarbeit im Vertretungsfall muss die Lehrkraft den Schülern in der Regel Gelegenheit geben, auf Probleme bei der Bearbeitung hinweisen zu können bzw. sich durch geÂeigÂnete Rückkopplung einen Eindruck über den erzielten Wissenserwerb zu verschaffen. Erst danach können Inhalte von selbständiger Schülerarbeit in Leistungsüberprüfungen einbezogen werden.
Weiterführende Informationen:        http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Sicherung_von_Lernzeit.pdf
Ansprechpartner: Frau Knoth, Herr Dr. Ostrowski             Datum: 02.04.2013