Vertretungskonzept Allgemeine Informationen
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. bereichern die schulische Bildung in hohem Maße. Außerdem werden auch Lehrer einmal krank und müssen individuelle Zeiten für den Gesundungsprozess in Anspruch nehmen. Deshalb baut die Umsetzung des Vertretungskonzeptes auf ein besonderes Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten (Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler und Eltern).
Ziele
Die Schulleitung wirkt mit diesem Vertretungskonzept darauf hin, den Unterricht nach der Stundentafel sicherzustellen. Ziel ist es, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei soll die Belastung der Lehrkräfte durch Vertretungsunterricht möglichst gering gehalten werden. Das Konzept soll durch Transparenz, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit das Verständnis für z.T. schwierige Situationen und unterschiedliche Erwartungen an Schule bei Schülern und Eltern schaffen. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus soll im Interesse der Schüler gestärkt werden. Die Schüler sollen auch darin unterstützt werden, Teile ihrer Lernprozesse in zunehmender Eigenverantwortlichkeit zu gestalten.
Grundsätze
Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Verständigung; die Grundsätze sind im Schulprogramm festgelegt: Eltern stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in vertretbarem Maße stattfinden können und dass sie andererseits damit auftretende Belastungen akzeptieren. Die Schülerschaft verhält sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeitet im Falle von Vertretungsstunden im Vertretungsunterricht aktiv mit bzw. bearbeitet die Selbstlernmaterialien und Aufgabenstellungen, die vorgegeben werden. Die Lehrerschaft sorgt für eine möglichst fächerbezogene und lernorientierte Beschäftigung der Schüler durch geeignete Lernmaterialien, die aus Aufgaben erwachsen, die von der Fachlehrkraft zur Verfügung gestellt wurden oder aus langfristigen Unterrichtsprojekten entstehen.
Organisatorische Randbedingungen
Langfristige Terminplanung / Genehmigung von Veranstaltungen
Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis der Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, außerschulische Lernorte, Begegnung etc.). Zur Vermeidung von kurzfristigen Veränderungen in der Unterrichtsplanung der Lehrkräfte und Schüler werden im Terminplan feststehende Termine wie Klassen- und Studienfahrten, Betriebspraktika, Projekt- und Exkursionstage langfristig bekannt gegeben (rechtzeitige Genehmigung bei der Schulleitung und Information des Vertretungsplaners). Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Projekte, Exkursionen etc.) sollen möglichst in die zu Schuljahresbeginn terminierten Aktionswochen gelegt werden. In den übrigen Phasen (Klausurphasen etc.) soll eine Genehmigung solcher Aktivitäten in der Regel nicht erfolgen. Solche Veranstaltungen sind auch in der Sekundarstufe II nur in bestimmten Phasen möglich (Exkursionsfenster). Die Aktionswochen und exkursionsfreien Zeiten für die Sekundarstufe II sind im Terminkalender ausgewiesen. Die Genehmigung von Unterrichtsprojekten, Veranstaltungen und Fortbildungen, die Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation haben, ist davon abhängig, welche weiteren Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist.
Bereitschaften
Jede in Vollzeit beschäftigte Lehrkraft steht in drei oder vier Bereitschaftsstunden in der Woche zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus organisatorischen Gründen davon abgewichen werden. Im Bereitschafts-Stundenplan steht für jede Stunde eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehrkräften für den Vertretungseinsatz zur Verfügung (in der Regel 3 Bereitschaften pro Doppelstunde). Lehrkräfte auf Position 2 und 3 des Bereitschaftsplans werden eingesetzt, wenn bis zum Vortag bekannt wird, dass eine Vertretung benötigt wird. Lehrkräfte auf Position 1 des Bereitschaftsplans werden zuerst eingesetzt, wenn der Vertretungsbedarf erst am gleichen Tag bekannt wird. Teilzeitkräfte sollen nach Möglichkeit auch nur anteilig zu Vertretungen herangezogen werden.
Vertretungsunterricht in der SI
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht. Im Gebundenen Ganztag werden die Randstunden in der Regel bis zur 7. Stunde vertreten (15.00 Uhr).
Die Schüler informieren sich regelmäßig selbst oder über ausgewählte Schüler der Klasse bzw. des Kurses über den aktuellen Vertretungsplan, der über das Informationssystem im Foyer bzw. auf der Homepage einzusehen ist. Bei Ausfall des Systems werden die Vertretungspläne im Foyer im Glaskasten ausgehängt. Eventuelle Nachfragen im Sekretariat, bei Konrektorin oder Vertretungsplaner sind nur im Ausnahmefall sinnvoll. Alle Lehrkräfte nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.
Bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften erfolgt der Einsatz der Lehrkräfte für die Vertretungen nach folgendem Prioritätsprinzip:
- freigesetzte Lehrkraft,
- Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan,
- nur in Ausnahmefällen: sonstige Lehrkraft.
Wenn möglich wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertretenden Klasse bzw. das zu vertretende Fach unterrichtet. Diese Auswahl hängt u.a. von der vorliegenden Aufgabenstellung ab. Lehrkräfte können außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts zu Vertretungen herangezogen werden, wenn durch Schulfahrten, Exkursionen, Praktika und Projekte von einzelnen Klassen und Kursen ihr planmäßiger Unterricht entfällt. Dies gilt auch für wegfallenden Unterricht in der Jahrgangsstufe Q2, wobei die Beauftragung mit Korrekturen schriftlicher Prüfungsarbeiten sowie die Vorbereitung und Durchführung von mündlichen Prüfungen in angemessener Weise berücksichtigt werden.
Aufsicht aus dem Nebenraum erfolgt nur in besonderen Notsituationen nach Rücksprache mit der Schulleitung, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass Arbeitsmaterial vorliegt und die Klasse selbstständiges Arbeiten gewohnt ist. Kleine Lerngruppen (z.B. WP-Gruppen) können bei Unterrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere Lerngruppen verteilt werden.
Vorhersehbarer Vertretungsbedarf soll mindestens eine Woche vor ihrem Eintritt der Schulleitung und dem Vertretungsplaner mitgeteilt werden. Eine Unterschreitung dieser Frist kann die Nichterteilung der Genehmigung der Beurlaubung bzw. Dienstbefreiung zur Folge haben. Die Genehmigung einer Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist. Im Regelfall soll nur eine Lehrkraft pro Unterrichtsvormittag für eine Fortbildung beurlaubt werden. Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft nach Möglichkeit Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können bzw. bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse möglich ist. Sie liegen rechtzeitig im Vertretungsplanungsraum bereit.
Bei unvorhersehbarer Abwesenheit bzw. Erkrankung muss dies schnellstmöglich, telefonisch bis spätestens 07.30 Uhr direkt bei der Konrektorin bzw. beim Vertretungsplaner gemeldet werden. Die telefonische Information erfolgt immer, auch wenn eine Email mit Aufgaben geschickt wird. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll ebenfalls so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Wenn es der erkrankten Lehrkraft zumutbar ist, dann übermittelt sie per e-mail (per Fax oder telefonisch) der vertretenden Lehrkraft (falls bekannt) bzw. der Konrektorin bzw. dem Vertretungsplaner Hinweise und Aufgaben für den zu vertretenden Unterricht. Die Aufgabenstellungen liegen jeweils im Vertretungsplanerraum für die vertretende Lehrkraft bereit. Soweit Material vervielfältigt werden muss, sollen die Vorlagen rechtzeitig zur Vervielfältigung an die Schule weitergegeben werden.
Ein mittelfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 6 Wochen) wird durch die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Fächer des Abschlussverfahrens und der Lernstandserhebungen (derzeit Deutsch, Englisch und Mathematik) dürfen nicht längerfristig ausfallen. Die Eltern werden bei einem mittelfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Regelmäßiger Vertretungsunterricht durch Anordnung von bezahlter, regelmäßiger Mehrarbeit von Lehrkräften mit Einverständnis der betreffenden Lehrperson wird angestrebt. Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Lehrkräfte befristet erhöht werden.
Ein längerfristiger Ausfall von Lehrkräften (über 6 Wochen) wird durch die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden bei einem längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kollegen befristet erhöht werden. Die Schulleitung versucht im Einvernehmen mit dem Schulträger eine Lehrkraft für die Vertretungszeit befristet einzustellen.
Lehramtsanwärter werden nur nach persönlicher Absprache zur Vertretung eingesetzt. Unterrichten sie den zu vertretenden Unterricht im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen. Nach jeweiliger Einzelrücksprache können Lehramtsanwärter zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, auch wenn es sich um Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird.
Die Schulleitung achtet darauf, dass übermäßige Belastungen durch Beauftragung mit Vertretungen möglichst vermieden werden. In besonderen Situationen werden persönliche Gespräche genutzt, um die Vertretungsplanung vorzunehmen. Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten bei Lehrkräften verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Bei Schwerbehinderten gilt die Mehrarbeitsverordnung Absatz 9. Es wird angestrebt, eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte zu erreichen. Die Schulleitung führt ein (jederzeit einsehbares) Stundenkonto für jede Kollegin und jeden Kollegen. Ziel ist es, über ein Schuljahr Mehrarbeitsstunden auszugleichen. Andere Regelungen sind individuell mit der Schulleitung zu vereinbaren.
Vertretungsunterricht in der SII
In der SII wird der Vertretungsunterricht in der Weise sichergestellt, dass die Schüler der SII in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an den festgelegten Aufgaben und Modulen in Eigenverantwortung weiter arbeiten. Die Schule stellt dafür Unterrichtsräume (keine Fachräume) zur Verfügung. Die Wahl des Lernortes ist dabei nicht beliebig. Er wird von der Lehrkraft festgelegt, und zwar in Abhängigkeit von den pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Lerngruppe sowie vom Thema, den Unterrichtsmaterialien und den geforderten sozialen Interaktionsformen (z.B. Einzelstudium zuhause, Partner- bzw. Gruppenarbeit in der Schule, Internetrecherche zuhause oder in der Schule). Im Übrigen steht den Schülern das Selbstlernzentrum mit Bibliothek zur Verfügung.
Die Aufgabenstellungen für diese Stunden ergeben sich a) aus den Aufgaben, die im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls die Fachlehrkraft vorgibt, oder b) aus längerfristigen Projektaufgaben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden. Aufgabenstellungen werden im Kursheft dokumentiert.
Die Lerngruppe wird in der Regel rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Wenn die Kurslehrer Unterrichtsmaterial und entsprechende Arbeitsaufträge für die konkrete Vertretungsstunde zur Verfügung stellen können, wird dieses wie bisher von Kurssprechern bzw. -teilnehmern im Vertretungsplanerzimmer abgeholt. Wenn möglich, wird zu Beginn eines Kurshalbjahres mit den Schülern geklärt, welche Aufgaben sie bei unvorhergesehener Abwesenheit der Lehrkraft bearbeiten sollen.
Inhalt von Vertretungsstunden
Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht statt, soweit die vertretende Lehrkraft fachlich dazu in der Lage ist. Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft vertieft oder weitergeführt werden. Die ausfallende Lehrkraft der Klasse stellt dazu Lernmaterial und Aufgabenstellungen zur Verfügung. Als Unterrichtsinhalt gelten auch langfristige Aufgabenstellungen, die sich aus dem Fachunterricht ergeben oder in der Halbjahresplanung vorgesehen waren (Lektüren, Produktionen etc.). Es können auch methodische Übungen eingesetzt werden.
Steht kein Aufgabenmaterial zur Verfügung, sollen fachübergreifend Grundlagenwissen und methodischen Grundfertigkeiten geübt, wiederholt und gefestigt werden.Können Unterrichtsstunden in der Schule nicht erteilt werden, dann sollen den Schülern dem Alter entsprechend Materialien und Aufgaben (Arbeitsmaterialien der zu vertretenden Lehrkraft, aus dem Fundus der Fachschaften oder aus einer vorangegangenen Stunde heraus) zur Verfügung gestellt werden, damit sie selbständig den Lernprozess vertiefen oder fortsetzen können. In der Schule stehen Materialien zur Verfügung, die auch ad hoc Anwendung in Übungsstunden finden können (kurzfristiges Ziel).
Bemerkungen zu „selbständiger Schülerarbeit“
Die mit zunehmendem Schulalter wachsende Kompetenz zu eigenständigem Wissenserwerb als eine der Grundforderungen an schulische Bildung im Allgemeinen und speziell an gymnasiale Bildung stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen unseres Vertretungskonzepts dar.
So wie bereits im regelmäßigen Unterricht der eigenständige Wissens- und Kompetenzerwerb zunehmende Bedeutung gewinnt, wird dieser auch im Vertretungsfall genutzt. Entscheidend ist dabei die Qualität der Aufgabenstellung hinsichtlich der enthaltenen Anforderungen und Verständlichkeit. Zur Bearbeitung notwendige Materialien müssen den Schülern zur Verfügung stehen. Die in der Regel vorgesehene gemeinsame Bearbeitung von Aufgaben in den Klassen und Kursen soll sowohl zur gegenseitigen fachlichen Unterstützung dienen als auch zur Erweiterung von sozialen Kompetenzen beitragen.
Nach einer selbständigen Schülerarbeit im Vertretungsfall muss die Lehrkraft den Schülern in der Regel Gelegenheit geben, auf Probleme bei der Bearbeitung hinweisen zu können bzw. sich durch geeignete Rückkopplung einen Eindruck über den erzielten Wissenserwerb zu verschaffen. Erst danach können Inhalte von selbständiger Schülerarbeit in Leistungsüberprüfungen einbezogen werden.
Weiterführende Informationen: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Sicherung_von_Lernzeit.pdf
Ansprechpartner: Frau Knoth, Herr Dr. Ostrowski Datum: 02.04.2013