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Grundsätze zur Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung von Schülern durch Lehrkräfte erfolgt als Bewertung von Einzelleistungen sowie als perio­dische Zusammenfassung in numerischer Form als Schulnote in Zeugnissen. Wie jede Leistungs­bewertung ist die Leistungsbewertung in der Schule eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unvorhersehbare Folgen haben kann. Sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften, aber auch der pädago­gischen Freiheit der Lehrpersonen. Die im Folgenden dargestellten Grundsätze zur Leistungs­bewertung sollen dabei helfen, eine Leistungs­bewertung vorzunehmen, die den Leistungen des Schülers entspricht.

Unter Einbezug der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Maßstäbe der schriftlichen und münd­lichen Beurteilung festgelegt, die für das Kollegium verbindlich sind. Die Fachschaften spezifi­zieren neben den inhaltlichen und methodischen Aspekten Besonderheiten der Leistungsbeurteilung, die sich aus den jeweiligen Fachcurricula ergeben. Ziel dieser Darstellung ist es, allen Beteiligten am Schulleben, hier auch insbesondere den Schülern und Eltern, die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar zu erklä­ren. Dies ist für die vertrauens­volle und zielgerichtete Arbeit eine entschei­dende Voraussetzung.

Gesetzliche Vorgaben als Basis der Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I und II

Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I wird geregelt durch das Schulgesetz § 48  und die APO-SI § 6 und wird ergänzt durch eine Reihe von Erlassen wie dem LRS-Erlass, dem Haus­aufgaben-Erlass und dem Erlass zur Lernstandserhebung. Für die Sekundarstufe II wird die Beurteilung der Schülerleistungen durch die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), 3. Abschnitt § 13 -17 vom 5. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2008 geregelt. Gleichzeitig finden die Vorgaben der Kernlehr­pläne für die jeweiligen Fächer Berücksichtigung. Alle Lehrpersonen haben die Pflicht, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren.

Die Fachkonferenzen überarbeiten regelmäßig ihr schulinternes Curriculum und passen ggfls. die fachspezi­fischen Regelungen zur Leistungsbewertung an. Die Curricula befinden sich auf dem aktu­ellen Stand der Lehrpläne und nehmen Bezug auf die derzeit im Unterricht eingesetzten Lehr­werke. Die fach­spezifischen Leistungsbewertungs­konzepte geben für alle Jahrgangsstufen konkrete Hinweise in Bezug auf die Leis­tungs­überprüfung und –bewertung.

Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen sind darauf ausgerichtet, Schülern Gelegenheit zu geben, grund­legen­de Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wech­seln­den Zusammen­hängen anzuwenden. Für die Schüler sollen sie eine Hilfe für ihr weiteres Lernen dar­stellen. Die Lernerfolgs­überprüfungen sind daher so anzulegen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern verständlich sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die indivi­duelle Lernentwicklung ermöglicht. Daher sollte die Beurteilung von Leistun­gen mit der Ermittlung des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden, wozu auch Hinweise zu Erfolg versprechenden individuellen Lern­strategien gehören können. Den Eltern sollten gegebenenfalls im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. Bewer­tet werden alle von den Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, wobei im Sinne der Orientierung an Standards grundsätzlich alle in den entsprechenden Lehrplänen ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt den prozess­bezogenen Kompetenzen der gleiche Stellenwert wie den inhaltsbezogenen Kom­pe­tenzen zu.

Die Anforderungen in den Klassenarbeiten bzw. Klausuren müssen den aufgrund des erteilten Unterrichts zu erwar­tenden Leistungen und den Anforderungen der Lehrpläne entsprechen. Klassen­arbeiten und Klausu­ren sollen im Unterricht angemessen vorbereitet werden, allerdings ist ein reines Abfragen von Erlerntem zu vermeiden. Bei der Korrektur werden die Fehler an der Stelle ihres Auftretens und am Rand markiert. Bei der Verwen­dung der Korrekturzeichen bietet es sich an, nach Abschnitt 4.2.2 der Vorgabe der Richtlinien und Lehr­pläne für die jeweiligen Fächer zu verfahren; in der Sekundarstufe I können darüber hinaus weiter­führende Erläuterungen sowie den individuellen Lernfortschritt der Schüler dokumentie­rende Bemerkun­gen hilfreich sein. Erreicht bei einer Arbeit bzw. Klausur ein Schüler kein ausreichendes Ergebnis, sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, die die Unterrichts­ergebnisse verbessern und die Leistungsfähigkeit des Schülers fördern. Über die geeigne­ten Maßnahmen entscheidet der Fachlehrer evtl. nach Rücksprache mit den Eltern des betroffenen Schülers bzw. nach direkter Rücksprache mit dem betroffenen Schüler.

Die Teilnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ wird von der unterrichtenden Lehrkraft unab­hän­gig von der Teilnote im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ ermittelt, den Schülern mitgeteilt und auf Wunsch erläutert. Zu diesem Beurteilungsbereich „gehören alle im Zusammenhang mit dem Unter­richt erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übun­gen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berück­sichtigen wie die übrigen Leistungen (§ 6 APO-SI). Dabei wird die Qualität und Kontinuität der von den Schülern einge­brachten Beiträge berücksichtigt.

Selbstständiges Arbeiten sowie das Arbeiten in Gruppen und Projekten wird in der Leistungs­bewer­tung berück­sichtigt. Gesichtspunkte können entsprechend des Leistungsstandes der Schüler sein, wie und in welchem Umfang sie Beiträge zur Arbeit leisten, Beiträge anderer aufnehmen und weiter­ent­wickeln, sich in die Denkweisen anderer ein­finden, Aufgaben wie Gesprächsleitung, Proto­kollführung, Berichterstattung übernehmen, Informationen beschaffen und erschließen, ihre Grup­penarbeit organi­sie­ren und durch­führen, auch in arbeitsteiligen Verfahren, systematische und erfin­derische Vorgehens­weisen nutzen, ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumen­tieren. Bei der selbständigen Arbeit kann darüber hinaus mitbewertet werden, inwieweit ein Schüler in der Lage ist, das eigene Lernen zielbewusst zu planen und zu steuern, den eigenen Lernerfolg zu über­prüfen und daraus Rück­schlüsse zu ziehen für das weitere Lernen.

Konkretisierung

Sekundarstufe I

Für jede Klassenarbeit werden ein konkreter Erwartungshorizont oder eine Musterlösung sowie ein Bewer­tungs­schlüssel erstellt, die den Schülern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die Bewertung der schrift­lichen Arbeit richtet sich nach deren Umfang und der richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen. Die Korrektur der Klassen­arbeiten enthält neben den Korrekturzeichen ggf. zur Verdeutlichung positive und negative Randbe­mer­kun­gen und/oder einen abschließenden, kurzen, zusammen­fassen­den Kommentar.

Die mündliche Mitarbeit soll dokumentiert werden, z. B. in Form von Listen (Noten oder „qualifizie­rende Symbole“) für eine hinreichende Anzahl von Stunden oder in Form von zusammenfassenden Beurteilungen für mehrere Wochen (z. B. für ein Quartal). Diese Beurteilungen sollen den Schülern mitgeteilt werden. Damit jeder Schüler eine angemessene Note für die sonstige Mitarbeit erhalten kann, sind weitere Formen des Leistungsnachweises zu ermög­lichen. Abgesehen von der reinen münd­lichen Beteiligung können z.B. noch folgende Schülerleistungen einbezogen werden: Heftführung (inhaltlich und formal), Protokolle, Referate, Hausaufgabenvortrag, Präsen­tationen, Versuchsvor­berei­tungen, kurze schriftliche Überprüfungen von Aufgaben. Insgesamt soll gewährleistet werden, dass auch zurück­halten­de Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen in die Notenbildung einzubringen.

Laut Schulgesetz (§ 48,2) und APO-SI (§ 6) sind beide Beurteilungsbereiche „angemessen“ zu berück­sichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass das arithmetische Mittel beider Noten zu bilden ist. Die Lehrkraft kann im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit und unter Beachtung der Fachrichtlinien sowie geltender Beschlüsse der Fachkonferenz generell oder beschränkt auf den Einzelfall andere Gewichtungen festlegen (Vgl. APO-SI/Erläuterung zu § 6.).

Sekundarstufe II

Für jede Klausur werden ein konkreter Erwartungshorizont oder eine Musterlösung sowie ein Bewertungs­schlüssel erstellt, die den Schülern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Der Bewertungs­schlüssel entspricht den Vorgaben für das Zentralabitur, d.h., die Note „glatt ausreichend“ wird bei 45 % der angesetzten Punkte erreicht. Das bedeutet, dass die Grenze zwischen „mangelhaft plus“ und „ausreichend minus“ bei 40 % der angesetzten Punkte liegt. Die Bewertung der schriftlichen Arbeit richtet sich nach deren Umfang und der richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig­keiten sowie der Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen und können zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Jahrgangsstufe EF und um bis zu zwei Noten­punkte gemäß § 16 Abs. 2 APO-GOSt in den Jahrgangs­stufen Q1 und Q2 führen. Die Korrektur der Klausuren enthält neben den Korrek­turzeichen ggf. zur Verdeutlichung positive und negative Randbemerkungen und/oder einen abschließenden, kurzen, zusammenfassenden Kommentar.

Die Mitarbeit im Unterricht steht im Vordergrund der Bewertung. Die mündliche Mitarbeit soll doku­men­tiert werden, z. B. in Form von Listen (Noten oder „qualifizierende Symbole“) für eine hinreichende Anzahl von Stunden oder in Form von zusammenfassenden Beurteilungen für mehrere Wochen (z.B. für ein Quartal). Diese Beurteilungen sollen den Schülern mitgeteilt werden. Damit jeder Schüler eine ange­messe­ne Note für die sonstige Mitarbeit erhalten kann, sind weitere Formen des Leistungs­nachweises zu ermöglichen. Abgesehen von der reinen mündlichen Beteiligung können z.B. noch folgende Schüler­leistun­gen einbezogen werden: Kladdenführung (inhaltlich und formal; vgl. SI), Protokolle, Referate, Hausauf­gabenvortrag, Präsentationen, Versuchsvorbereitungen.

„Sonstige Mitarbeit“ und „Klausuren-Leistungen“ sind gleich zu gewichten, wovon aber die unterrich­tende Lehrkraft im Einzelfall in eigener pädagogischer Verantwortung in vertretbarem Maß abweichen kann, z.B. wenn ein zurückhaltender Schüler hervorragende schriftliche Arbeiten vorlegt.

In der Jahrgangsstufe Q1 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten werden von der Fachlehrkraft korrigiert und bewertet. Die Note wird schriftlich begründet, wozu fachliche und überfach­liche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. In fachlicher Hinsicht kommen neben den für Klausuren genannten Aspekten zum Tragen: Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit, themengerechte Gliederung, Schlüssigkeit der Gedankenführung/­Beweis­führung, richtige Anwendung bewiesener Inhalte, richtige Gewichtung der einzelnen Aspekte, Eigenständig­keit, kritischer Umgang mit Sekun­där­literatur. An überfachlichen Gesichtspunkten sind zu beachten: äußerer Gesamt­eindruck, sprach­liche Korrektheit, forma­le Exaktheit (Zitate, Fußnoten, Literaturverzeichnis), Objektivität der Darstel­lung und wissen­schaftliche Distanz. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Es kann sich anbieten, den Inhalt der Fach­arbeit im Unterricht in einem Referat vorstellen zu lassen, um so allen Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit den behandelten Inhalten auseinander zu setzen. Die Art und Weise des Vortrages sowie der vorgestellte Inhalt des Referats, der Umgang mit Rückfragen, verwendete Medien, Informa­tions­unterlagen etc. können im Rahmen des Beurteilungsbereiches „Sonstige Leistungen“ gewertet werden.

Grundsätze zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Unseren Abiturienten wird auf Wunsch auf einem Beiblatt zum Abiturzeugnis ihr besonderes Engage­ment für die Schulgemeinschaft bestätigt (sofern sie kein Geld für diese Tätigkeiten erhalten haben). Damit werden herausragende Aktivitäten im Verantwor­tungs­bereich der Schule wie Mitarbeit in Konferenzen, in der SV, bei Schulfahrten usw. dokumentiert und gewürdigt.

Ansprechpartner:

Herr Dr. Ostrowski                      

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