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Vertretungskonzept Allgemeine Informationen

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Fort- und Weiterbildungen, Klassen­fahrten, Exkur­sionen, Projekte usw. bereichern die schulische Bildung in hohem Maße. Außerdem wer­den auch Lehrer einmal krank und müssen individuelle Zeiten für den Gesundungsprozess in An­spruch nehmen. Deshalb baut die Umsetzung des Vertretungs­konzeptes auf ein beson­deres Maß an Ver­ständnis und Kooperationsbereitschaft aller Betei­ligten (Schul­leitung, Lehrkräfte, Schüler und Eltern).

Ziele

Die Schulleitung wirkt mit diesem Vertretungskonzept darauf hin, den Unterricht nach der Stun­den­tafel sicher­zustellen. Ziel ist es, die Qualität und die Konti­nuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unter­richt wie möglich ausfallen zu lassen. Dabei soll die Belastung der Lehrkräfte durch Vertretungs­unterricht möglichst gering gehal­ten werden. Das Konzept soll durch Transparenz, Eindeutigkeit und Berechen­barkeit das Ver­ständ­nis für z.T. schwierige Situationen und unterschiedliche Erwartungen an Schule bei Schülern und Eltern schaffen. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus soll im Interesse der Schüler ge­stärkt werden. Die Schüler sollen auch darin unterstützt werden, Teile ihrer Lern­pro­zes­se in zunehmender Eigen­ver­ant­wortlichkeit zu gestalten.

Grundsätze

Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen An­strengung und Verstän­digung; die Grundsätze sind im Schulprogramm festgelegt: Eltern stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in ver­tret­barem Maße statt­finden können und dass sie andererseits damit auftretende Belastungen akzeptieren. Die Schülerschaft verhält sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeitet im Falle von Ver­tre­tungsstunden im Vertretungs­unterricht aktiv mit bzw. bearbeitet die Selbstlern­materialien und Auf­ga­benstellungen, die vorgegeben werden. Die Lehrerschaft sorgt für eine möglichst fächerbezogene und lernorien­tier­te Be­schäf­ti­gung der Schüler durch geeignete Lernmaterialien, die aus Aufgaben erwach­sen, die von der Fach­lehr­­kraft zur Verfügung gestellt wurden oder aus langfristigen Unter­richtsprojekten entstehen.

Organisatorische Randbedingungen

Langfristige Terminplanung / Genehmigung von Veranstaltungen

Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis der Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, außerschulische Lernorte, Begeg­nung etc.). Zur Ver­mei­dung von kurzfristigen Veränderungen in der Unterrichtsplanung der Lehrkräfte und Schüler werden im Terminplan feststehende Termine wie Klassen- und Studienfahrten, Betriebs­praktika, Projekt- und Exkursionstage langfristig bekannt gegeben (rechtzeitige Genehmigung bei der Schul­leitung und Information des Vertretungsplaners). Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Projekte, Exkur­sionen etc.) sollen möglichst in die zu Schuljahresbeginn terminierten Aktionswochen gelegt werden. In den übrigen Phasen (Klausur­phasen etc.) soll eine Genehmigung solcher Aktivitäten in der Regel nicht erfolgen. Solche Veranstaltungen sind auch in der Sekundar­stufe II nur in bestimmten Phasen möglich (Exkursionsfenster). Die Aktionswochen und exkursionsfreien Zeiten für die Sekundar­stufe II sind im Termin­kalender ausgewiesen. Die Genehmigung von Unter­richts­projekten, Veranstal­tun­gen und Fortbildun­gen, die Auswir­kun­gen auf die Unterrichts­organisation haben, ist davon abhängig, welche weiteren Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist.

Bereitschaften

Jede in Vollzeit beschäftigte Lehrkraft steht in drei oder vier Bereitschaftsstunden in der Woche zur Verfügung. In Einzelfällen kann aus organisatorischen Gründen davon abgewichen werden. Im Bereitschafts-Stundenplan steht für jede Stunde eine bedarfsgerechte Anzahl von Lehrkräften für den Vertretungseinsatz zur Verfügung (in der Regel 3 Bereitschaften pro Doppelstunde). Lehrkräfte auf Position 2 und 3 des Bereitschaftsplans werden eingesetzt, wenn bis zum Vortag bekannt wird, dass eine Vertretung benötigt wird. Lehrkräfte auf Position 1 des Bereitschaftsplans werden zuerst einge­setzt, wenn der Vertretungsbedarf erst am gleichen Tag bekannt wird. Teilzeitkräfte sollen nach Mög­lichkeit auch nur anteilig zu Vertretungen herangezogen werden.

Vertretungsunterricht in der SI

Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht. Im Gebun­de­nen Ganztag werden die Randstunden in der Regel bis zur 7. Stunde vertreten (15.00 Uhr).

Die Schüler informieren sich regelmäßig selbst oder über ausgewählte Schüler der Klasse bzw. des Kurses über den aktuellen Vertretungsplan, der über das Informationssystem im Foyer bzw. auf der Homepage einzusehen ist. Bei Ausfall des Systems werden die Vertretungspläne im Foyer im Glaskasten ausgehängt. Eventuelle Nachfragen im Sekretariat, bei Konrektorin oder Vertretungs­planer sind nur im Ausnahmefall sinnvoll. Alle Lehrkräfte nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung.

Bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften erfolgt der Einsatz der Lehrkräfte für die Vertretungen nach folgen­dem Prioritätsprinzip:

  • freigesetzte Lehrkraft,
  • Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan,
  • nur in Ausnahme­fällen: sonstige Lehrkraft.

Wenn möglich wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertre­ten­den Klasse bzw. das zu vertretende Fach unter­rich­tet. Diese Auswahl hängt u.a. von der vor­lie­genden Auf­gabenstellung ab. Lehrkräfte können außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts zu Vertretungen herangezogen werden, wenn durch Schulfahrten, Exkursionen, Praktika und Projekte von einzelnen Klassen und Kursen ihr planmäßiger Unterricht entfällt. Dies gilt auch für wegfallenden Unterricht in der Jahr­gangs­stufe Q2, wobei die Beauftragung mit Korrekturen schriftlicher Prüfungs­arbeiten sowie die Vorberei­tung und Durchführung von mündlichen Prüfungen in ange­messener Weise berücksichtigt werden.

Aufsicht aus dem Nebenraum erfolgt nur in besonderen Notsituationen nach Rücksprache mit der Schulleitung, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass Arbeitsmaterial vorliegt und die Klasse selbst­stän­diges Arbeiten gewohnt ist. Kleine Lerngruppen (z.B. WP-Gruppen) können bei Unter­richtsausfall zusammengelegt oder auf andere Lern­gruppen verteilt werden.

Vorhersehbarer Vertretungsbedarf soll mindestens eine Woche vor ihrem Eintritt der Schulleitung und dem Vertretungsplaner mitgeteilt werden. Eine Unterschreitung dieser Frist kann die Nichter­tei­lung der Genehmigung der Beurlaubung bzw. Dienstbefreiung zur Folge haben. Die Genehmigung einer Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist. Im Regelfall soll nur eine Lehrkraft pro Unterrichtsvormittag für eine Fortbildung beurlaubt werden. Bei vorhersehbarem Vertretungsbedarf (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlau­bun­gen) stellt die zu vertretende Lehrkraft nach Möglichkeit Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können bzw. bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse möglich ist. Sie liegen rechtzeitig im Vertretungs­planungsraum bereit.

Bei unvorhersehbarer Abwesenheit bzw. Erkrankung muss dies schnellstmöglich, telefonisch bis spätestens 07.30 Uhr direkt bei der Konrektorin bzw. beim Vertretungsplaner gemeldet werden. Die telefonische Information erfolgt immer, auch wenn eine Email mit Aufgaben geschickt wird. Die voraussicht­liche Dauer der Ab­wesen­heit soll ebenfalls so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Wenn es der erkrankten Lehrkraft zumutbar ist, dann übermittelt sie per e-mail (per Fax oder telefonisch) der vertretenden Lehrkraft (falls bekannt) bzw. der Konrektorin bzw. dem Vertretungsplaner Hinweise und Aufgaben für den zu vertretenden Unterricht. Die Aufgabenstellungen liegen jeweils im Vertre­tungs­planerraum für die vertretende Lehrkraft bereit. Soweit Material vervielfältigt werden muss, sollen die Vorlagen rechtzeitig zur Vervielfältigung an die Schule weitergegeben werden.

Ein mittelfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 6 Wochen) wird durch die Anpassung des Stunden­plans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Fächer des Abschluss­ver­fahrens und der Lernstandserhebungen (derzeit Deutsch, Englisch und Mathematik) dürfen nicht länger­fristig ausfallen. Die Eltern werden bei einem mittel­fristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Regelmäßiger Vertre­tungsunterricht durch Anordnung von bezahlter, regelmäßiger Mehr­arbeit von Lehrkräften mit Einver­ständnis der betreffenden Lehrperson wird angestrebt. Im Einver­nehmen der Beteiligten kann die Wochen­stunden­zahl einzelner Lehrkräfte befristet erhöht werden.

Ein längerfristiger Ausfall von Lehrkräften (über 6 Wochen) wird durch die Anpassung des Stunden­plans und die befristete Änderung der Stundentafel aufgefangen. Die Eltern werden bei einem länger­fristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. Im Einvernehmen der Beteiligten kann die Wochenstundenzahl einzelner Kollegen befristet erhöht werden. Die Schulleitung versucht im Einvernehmen mit dem Schulträger eine Lehrkraft für die Vertretungszeit befristet einzustellen.

Lehramtsanwärter werden nur nach persönlicher Absprache zur Vertre­tung ein­gesetzt. Unterrichten sie den zu vertretenden Unterricht im Rahmen ihres Ausbildungs­unterrichts, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen. Nach jeweiliger Einzelrücksprache können Lehramtsanwärter zu kurzfristigen Vertre­tungen und in Not­situationen herangezogen werden, auch wenn es sich um Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird.

Die Schulleitung achtet darauf, dass übermäßige Belastungen durch Beauftragung mit Vertretungen möglichst vermieden werden. In besonderen Situationen werden persönliche Gespräche genutzt, um die Vertre­tungs­pla­nung vorzunehmen. Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten bei Lehrkräften verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es gilt die Mehr­arbeits­ver­ord­nung. Bei Schwerbehinderten gilt die Mehrarbeits­verordnung Absatz 9. Es wird ange­strebt, eine ausge­wogene Jahresbelastung für den Vertretungs­unterricht ent­sprechend dem Umfang der Unterrichts­verpflich­tung der Lehrkräfte zu erreichen. Die Schulleitung führt ein (jederzeit einseh­bares) Stunden­konto für jede Kollegin und jeden Kollegen. Ziel ist es, über ein Schuljahr Mehr­arbeits­stunden auszugleichen. Andere Regelun­gen sind indivi­duell mit der Schul­leitung zu verein­baren.

Vertretungsunterricht in der SII

In der SII wird der Vertre­tungsunterricht in der Weise sichergestellt, dass die Schüler der SII in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an den festgelegten Aufgaben und Modulen in Eigen­verant­wor­tung weiter arbeiten. Die Schule stellt dafür Unterrichtsräume (keine Fach­räume) zur Verfügung. Die Wahl des Lernortes ist dabei nicht beliebig. Er wird von der Lehrkraft fest­gelegt, und zwar in Abhängigkeit von den pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Lerngruppe sowie vom Thema, den Unterrichts­materia­lien und den gefor­derten sozialen Interaktions­formen (z.B. Einzelstudium zuhause, Partner- bzw. Gruppenarbeit in der Schule, Internet­recherche zuhause oder in der Schule). Im Übrigen steht den Schülern das Selbst­lernzentrum mit Bibliothek zur Verfügung.

Die Aufga­ben­stellungen für diese Stunden ergeben sich a) aus den Aufgaben, die im Falle eines unvorher­ge­se­henen Ausfalls die Fachlehrkraft vorgibt, oder b) aus längerfristigen Projekt­auf­ga­ben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden. Auf­gabenstellungen werden im Kursheft dokumentiert.

Die Lerngruppe wird in der Regel rechtzeitig über die Aufgabenstellung informiert. Wenn die Kurs­lehrer Unter­richts­material und entsprechende Arbeitsaufträge für die konkrete Vertretungs­stunde zur Verfü­gung stellen können, wird dieses wie bisher von Kurssprechern bzw. -teilnehmern im Vertretungs­planerzimmer abgeholt. Wenn möglich, wird zu Beginn eines Kurshalb­jahres mit den Schülern geklärt, welche Aufgaben sie bei unvor­her­gesehener Abwesenheit der Lehr­kraft bearbeiten sollen.

Inhalt von Vertretungsstunden

Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Es findet Fachunterricht statt, soweit die vertre­tende Lehr­kraft fachlich dazu in der Lage ist. Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft vertieft oder weitergeführt werden. Die ausfallende Lehrkraft der Klasse stellt dazu Lernmaterial und Auf­gaben­stellungen zur Verfügung. Als Unterrichts­inhalt gelten auch langfristige Aufgaben­stellungen, die sich aus dem Fachunterricht ergeben oder in der Halbjahresplanung vorgesehen waren (Lektüren, Produktionen etc.). Es können auch metho­dische Übungen eingesetzt werden.

Steht kein Aufgabenmaterial zur Verfügung, sollen fachübergreifend Grundlagenwissen und metho­dischen Grundfertigkeiten geübt, wiederholt und gefestigt werden.Können Unterrichtsstunden in der Schule nicht erteilt werden, dann sollen den Schülern dem Alter entsprechend Materialien und Aufgaben (Arbeits­materia­lien der zu vertretenden Lehrkraft, aus dem Fundus der Fach­schaften oder aus einer voran­gegan­genen Stunde heraus) zur Verfügung gestellt werden, damit sie selbständig den Lernprozess vertiefen oder fortsetzen können. In der Schule stehen Materialien zur Verfügung, die auch ad hoc Anwendung in Übungsstunden finden können (kurzfristiges Ziel).

Bemerkungen zu „selbständiger Schülerarbeit“

Die mit zunehmendem Schulalter wachsende Kompetenz zu eigenständigem Wissenserwerb als eine der Grundforderungen an schulische Bildung im Allgemeinen und speziell an gymnasiale Bildung stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen unseres Vertretungskonzepts dar.

So wie bereits im regelmäßigen Unterricht der eigenständige Wissens- und Kompetenzerwerb zuneh­men­de Bedeutung gewinnt, wird dieser auch im Vertretungsfall genutzt. Entscheidend ist dabei die Quali­tät der Aufgabenstellung hinsichtlich der enthaltenen Anforderungen und Verständlichkeit. Zur Bear­beitung notwendige Materialien müssen den Schülern zur Verfügung stehen. Die in der Regel vorgesehene gemeinsame Bearbeitung von Aufgaben in den Klassen und Kursen soll sowohl zur gegenseitigen fachlichen Unterstützung dienen als auch zur Erweiterung von sozialen Kom­petenzen beitragen.

Nach einer selbständigen Schülerarbeit im Vertretungsfall muss die Lehrkraft den Schülern in der Regel Gelegenheit geben, auf Probleme bei der Bearbeitung hinweisen zu können bzw. sich durch ge­eig­nete Rückkopplung einen Eindruck über den erzielten Wissenserwerb zu verschaffen. Erst danach können Inhalte von selbständiger Schülerarbeit in Leistungsüberprüfungen einbezogen werden.

Weiterführende Informationen:         http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Sicherung_von_Lernzeit.pdf

Ansprechpartner: Frau Knoth, Herr Dr. Ostrowski               Datum: 02.04.2013

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