Lernräume Schule als Lern- und Lebensraum
Grundsätze zur Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung von Schülern durch Lehrkräfte erfolgt als Bewertung von Einzelleistungen sowie als perioÂdische Zusammenfassung in numerischer Form als Schulnote in Zeugnissen. Wie jede LeistungsÂbewertung ist die Leistungsbewertung in der Schule eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unvorhersehbare Folgen haben kann. Sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften, aber auch der pädagoÂgischen Freiheit der Lehrpersonen. Die im Folgenden dargestellten Grundsätze zur LeistungsÂbewertung sollen dabei helfen, eine LeistungsÂbewertung vorzunehmen, die den Leistungen des Schülers entspricht.
Unter Einbezug der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Maßstäbe der schriftlichen und mündÂlichen Beurteilung festgelegt, die für das Kollegium verbindlich sind. Die Fachschaften spezifiÂzieren neben den inhaltlichen und methodischen Aspekten Besonderheiten der Leistungsbeurteilung, die sich aus den jeweiligen Fachcurricula ergeben. Ziel dieser Darstellung ist es, allen Beteiligten am Schulleben, hier auch insbesondere den Schülern und Eltern, die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar zu erkläÂren. Dies ist für die vertrauensÂvolle und zielgerichtete Arbeit eine entscheiÂdende Voraussetzung.
Gesetzliche Vorgaben als Basis der Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I und II
Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I wird geregelt durch das Schulgesetz § 48  und die APO-SI § 6 und wird ergänzt durch eine Reihe von Erlassen wie dem LRS-Erlass, dem HausÂaufgaben-Erlass und dem Erlass zur Lernstandserhebung. Für die Sekundarstufe II wird die Beurteilung der Schülerleistungen durch die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), 3. Abschnitt § 13 -17 vom 5. Oktober 1998 zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2008 geregelt. Gleichzeitig finden die Vorgaben der KernlehrÂpläne für die jeweiligen Fächer Berücksichtigung. Alle Lehrpersonen haben die Pflicht, sich über die aktuellen Vorgaben zu informieren.
Die Fachkonferenzen überarbeiten regelmäßig ihr schulinternes Curriculum und passen ggfls. die fachspeziÂfischen Regelungen zur Leistungsbewertung an. Die Curricula befinden sich auf dem aktuÂellen Stand der Lehrpläne und nehmen Bezug auf die derzeit im Unterricht eingesetzten LehrÂwerke. Die fachÂspezifischen LeistungsbewertungsÂkonzepte geben für alle Jahrgangsstufen konkrete Hinweise in Bezug auf die LeisÂtungsÂüberprüfung und –bewertung.
Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen sind darauf ausgerichtet, Schülern Gelegenheit zu geben, grundÂlegenÂde Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechÂselnÂden ZusammenÂhängen anzuwenden. Für die Schüler sollen sie eine Hilfe für ihr weiteres Lernen darÂstellen. Die LernerfolgsÂüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülern verständlich sind und die jeweilige Ãœberprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die indiviÂduelle Lernentwicklung ermöglicht. Daher sollte die Beurteilung von LeistunÂgen mit der Ermittlung des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden, wozu auch Hinweise zu Erfolg versprechenden individuellen LernÂstrategien gehören können. Den Eltern sollten gegebenenfalls im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. BewerÂtet werden alle von den Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen, wobei im Sinne der Orientierung an Standards grundsätzlich alle in den entsprechenden Lehrplänen ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt den prozessÂbezogenen Kompetenzen der gleiche Stellenwert wie den inhaltsbezogenen KomÂpeÂtenzen zu.
Die Anforderungen in den Klassenarbeiten bzw. Klausuren müssen den aufgrund des erteilten Unterrichts zu erwarÂtenden Leistungen und den Anforderungen der Lehrpläne entsprechen. KlassenÂarbeiten und KlausuÂren sollen im Unterricht angemessen vorbereitet werden, allerdings ist ein reines Abfragen von Erlerntem zu vermeiden. Bei der Korrektur werden die Fehler an der Stelle ihres Auftretens und am Rand markiert. Bei der VerwenÂdung der Korrekturzeichen bietet es sich an, nach Abschnitt 4.2.2 der Vorgabe der Richtlinien und LehrÂpläne für die jeweiligen Fächer zu verfahren; in der Sekundarstufe I können darüber hinaus weiterÂführende Erläuterungen sowie den individuellen Lernfortschritt der Schüler dokumentieÂrende BemerkunÂgen hilfreich sein. Erreicht bei einer Arbeit bzw. Klausur ein Schüler kein ausreichendes Ergebnis, sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, die die UnterrichtsÂergebnisse verbessern und die Leistungsfähigkeit des Schülers fördern. Ãœber die geeigneÂten Maßnahmen entscheidet der Fachlehrer evtl. nach Rücksprache mit den Eltern des betroffenen Schülers bzw. nach direkter Rücksprache mit dem betroffenen Schüler.
Die Teilnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ wird von der unterrichtenden Lehrkraft unabÂhänÂgig von der Teilnote im Bereich „Schriftliche Arbeiten“ ermittelt, den Schülern mitgeteilt und auf Wunsch erläutert. Zu diesem Beurteilungsbereich „gehören alle im Zusammenhang mit dem UnterÂricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche ÃœbunÂgen. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berückÂsichtigen wie die übrigen Leistungen (§ 6 APO-SI). Dabei wird die Qualität und Kontinuität der von den Schülern eingeÂbrachten Beiträge berücksichtigt.
Selbstständiges Arbeiten sowie das Arbeiten in Gruppen und Projekten wird in der LeistungsÂbewerÂtung berückÂsichtigt. Gesichtspunkte können entsprechend des Leistungsstandes der Schüler sein, wie und in welchem Umfang sie Beiträge zur Arbeit leisten, Beiträge anderer aufnehmen und weiterÂentÂwickeln, sich in die Denkweisen anderer einÂfinden, Aufgaben wie Gesprächsleitung, ProtoÂkollführung, Berichterstattung übernehmen, Informationen beschaffen und erschließen, ihre GrupÂpenarbeit organiÂsieÂren und durchÂführen, auch in arbeitsteiligen Verfahren, systematische und erfinÂderische VorgehensÂweisen nutzen, ihre Arbeitsschritte überprüfen, diskutieren und dokumenÂtieren. Bei der selbständigen Arbeit kann darüber hinaus mitbewertet werden, inwieweit ein Schüler in der Lage ist, das eigene Lernen zielbewusst zu planen und zu steuern, den eigenen Lernerfolg zu überÂprüfen und daraus RückÂschlüsse zu ziehen für das weitere Lernen.
Konkretisierung
Sekundarstufe I
Für jede Klassenarbeit werden ein konkreter Erwartungshorizont oder eine Musterlösung sowie ein BewerÂtungsÂschlüssel erstellt, die den Schülern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Die Bewertung der schriftÂlichen Arbeit richtet sich nach deren Umfang und der richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen. Die Korrektur der KlassenÂarbeiten enthält neben den Korrekturzeichen ggf. zur Verdeutlichung positive und negative RandbeÂmerÂkunÂgen und/oder einen abschließenden, kurzen, zusammenÂfassenÂden Kommentar.
Die mündliche Mitarbeit soll dokumentiert werden, z. B. in Form von Listen (Noten oder „qualifizieÂrende Symbole“) für eine hinreichende Anzahl von Stunden oder in Form von zusammenfassenden Beurteilungen für mehrere Wochen (z. B. für ein Quartal). Diese Beurteilungen sollen den Schülern mitgeteilt werden. Damit jeder Schüler eine angemessene Note für die sonstige Mitarbeit erhalten kann, sind weitere Formen des Leistungsnachweises zu ermögÂlichen. Abgesehen von der reinen mündÂlichen Beteiligung können z.B. noch folgende Schülerleistungen einbezogen werden: Heftführung (inhaltlich und formal), Protokolle, Referate, Hausaufgabenvortrag, PräsenÂtationen, VersuchsvorÂbereiÂtungen, kurze schriftliche Ãœberprüfungen von Aufgaben. Insgesamt soll gewährleistet werden, dass auch zurückÂhaltenÂde Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen in die Notenbildung einzubringen.
Laut Schulgesetz (§ 48,2) und APO-SI (§ 6) sind beide Beurteilungsbereiche „angemessen“ zu berückÂsichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass das arithmetische Mittel beider Noten zu bilden ist. Die Lehrkraft kann im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit und unter Beachtung der Fachrichtlinien sowie geltender Beschlüsse der Fachkonferenz generell oder beschränkt auf den Einzelfall andere Gewichtungen festlegen (Vgl. APO-SI/Erläuterung zu § 6.).
Sekundarstufe II
Für jede Klausur werden ein konkreter Erwartungshorizont oder eine Musterlösung sowie ein BewertungsÂschlüssel erstellt, die den Schülern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Der BewertungsÂschlüssel entspricht den Vorgaben für das Zentralabitur, d.h., die Note „glatt ausreichend“ wird bei 45 % der angesetzten Punkte erreicht. Das bedeutet, dass die Grenze zwischen „mangelhaft plus“ und „ausreichend minus“ bei 40 % der angesetzten Punkte liegt. Die Bewertung der schriftlichen Arbeit richtet sich nach deren Umfang und der richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und FertigÂkeiten sowie der Art der Darstellung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen und können zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Jahrgangsstufe EF und um bis zu zwei NotenÂpunkte gemäß § 16 Abs. 2 APO-GOSt in den JahrgangsÂstufen Q1 und Q2 führen. Die Korrektur der Klausuren enthält neben den KorrekÂturzeichen ggf. zur Verdeutlichung positive und negative Randbemerkungen und/oder einen abschließenden, kurzen, zusammenfassenden Kommentar.
Die Mitarbeit im Unterricht steht im Vordergrund der Bewertung. Die mündliche Mitarbeit soll dokuÂmenÂtiert werden, z. B. in Form von Listen (Noten oder „qualifizierende Symbole“) für eine hinreichende Anzahl von Stunden oder in Form von zusammenfassenden Beurteilungen für mehrere Wochen (z.B. für ein Quartal). Diese Beurteilungen sollen den Schülern mitgeteilt werden. Damit jeder Schüler eine angeÂmesseÂne Note für die sonstige Mitarbeit erhalten kann, sind weitere Formen des LeistungsÂnachweises zu ermöglichen. Abgesehen von der reinen mündlichen Beteiligung können z.B. noch folgende SchülerÂleistunÂgen einbezogen werden: Kladdenführung (inhaltlich und formal; vgl. SI), Protokolle, Referate, HausaufÂgabenvortrag, Präsentationen, Versuchsvorbereitungen.
„Sonstige Mitarbeit“ und „Klausuren-Leistungen“ sind gleich zu gewichten, wovon aber die unterrichÂtende Lehrkraft im Einzelfall in eigener pädagogischer Verantwortung in vertretbarem Maß abweichen kann, z.B. wenn ein zurückhaltender Schüler hervorragende schriftliche Arbeiten vorlegt.
In der Jahrgangsstufe Q1 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten werden von der Fachlehrkraft korrigiert und bewertet. Die Note wird schriftlich begründet, wozu fachliche und überfachÂliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. In fachlicher Hinsicht kommen neben den für Klausuren genannten Aspekten zum Tragen: Ãœbersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit, themengerechte Gliederung, Schlüssigkeit der Gedankenführung/ÂBeweisÂführung, richtige Anwendung bewiesener Inhalte, richtige Gewichtung der einzelnen Aspekte, EigenständigÂkeit, kritischer Umgang mit SekunÂdärÂliteratur. An überfachlichen Gesichtspunkten sind zu beachten: äußerer GesamtÂeindruck, sprachÂliche Korrektheit, formaÂle Exaktheit (Zitate, Fußnoten, Literaturverzeichnis), Objektivität der DarstelÂlung und wissenÂschaftliche Distanz. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet. Es kann sich anbieten, den Inhalt der FachÂarbeit im Unterricht in einem Referat vorstellen zu lassen, um so allen Schülern die Möglichkeit zu geben, sich mit den behandelten Inhalten auseinander zu setzen. Die Art und Weise des Vortrages sowie der vorgestellte Inhalt des Referats, der Umgang mit Rückfragen, verwendete Medien, InformaÂtionsÂunterlagen etc. können im Rahmen des Beurteilungsbereiches „Sonstige Leistungen“ gewertet werden.
Grundsätze zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
Unseren Abiturienten wird auf Wunsch auf einem Beiblatt zum Abiturzeugnis ihr besonderes EngageÂment für die Schulgemeinschaft bestätigt (sofern sie kein Geld für diese Tätigkeiten erhalten haben). Damit werden herausragende Aktivitäten im VerantworÂtungsÂbereich der Schule wie Mitarbeit in Konferenzen, in der SV, bei Schulfahrten usw. dokumentiert und gewürdigt.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Ostrowski                     Â