Lehrerkonferenzen
Der Lehrerkonferenz gehören alle Lehrer sowie diejenigen Lehramtsanwärter an, die auf Grund des bedarfsdeckenden Unterrichtes ebenfalls stimmberechtigt sind. Die Lehrerkonferenz berät und entscheidet im Rahmen des Schulgesetzes, tagt fünf- bis sechsmal im Schuljahr und bereitet in der Regel die in ihren Aufgabenbereich fallenden Beschlüsse in Arbeitsgruppen bzw. Teilkonferenzen vor. Die Rechte und Aufgaben der Lehrerkonferenz werden in § 68 des Schulgesetzes NRW festgelegt: § 68 des Schulgesetzes NRW (Lehrerkonferenz)