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Hausordnung

Stand: 17.05.2017

Die Hausordnung regelt wie der Schulvertrag das Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten am Ritzefeld-Gymnasium. Jeder Einzelne darf nur so viel Rechte beanspruchen, wie dies ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, belästigt oder mehr als notwendig eingeschränkt wird. Jeder trägt Verantwortung dafür, dass die Würde aller Mitglieder der Schulgemeinde gewahrt bleibt, die Schulgebäude, die Unterrichtsräume und die Schulhöfe in Ordnung gehalten und die Einrichtungen der Schule sorgfältig behandelt werden. Verstöße gegen die Hausordnungen werden disziplinarisch geahndet.

1. Allgemeines

Die Schüler/-innen der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen; sie unterliegen der Aufsichtspflicht. Ausgenommen sind die Schüler/-innen ab Klasse 7, denen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten während der 60-Minuten-Pause der Weg nach Hause und zurück erlaubt ist.

  • Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Feuerzeugen und Messern, aber auch von Werkzeugen, Spraydosenund Permanentfarbstiften wie solche der Marke „Edding“ ist verboten.
  • Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Kleidungsstücke und Accessoires, die für eine extreme Orientierung stehen können,sind verboten.
  • Der Betrieb von Smartphones und anderen digitalen Gerätenist Schülerinnen und Schülern bis auf die 60-Minuten-Pause ganztägig bis 16.00 Uhr auf dem Schulgelände mit Ausnahme des Oberstufenraumes nicht gestattet; darüber hinaus ist der Betrieb dieser Geräte zu unterlassen, sofern er nicht unterrichtlich erforderlich ist. Ebenso ist die Aktivhaltung von Mobiltelefonen bis auf die 60-Minuten-Pause untersagt. Aufnahmen jeglicher Art sind außer aus schulischen Gründen verboten.
  • Ballspiele sind außerhalb des Gebäudesnur mit Softbällen erlaubt, innerhalb des Gebäudesund bei nassem Boden auch außerhalbsind Ballspielekomplett untersagt.
  • Das Werfen von Schneebällen ist wegen des Verletzungsrisikos untersagt.
  • Die Parkplätze und deren Zufahrten sind nicht Bestandteil der Schulhöfe. Der Aufenthalt auf diesen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Auch das Verweilen auf der Brücke zwischen den Gebäudeteilen A und N ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

2. Verhalten in den Pausen

  • Zu Beginn der Pausen schließen die Lehrer die Unterrichtsräume ab; bei einem Raumwechsel nehmen die Schüler ihre Taschen mit. Die Schüler der Klassen 5 –9 begeben sich auf die Schulhöfe oder in die Pausenhallen. Innerhalb des Gebäudes dürfen sie sich in den Fluren zwischen A1 und N0 aufhalten, Oberstufenschüler auch auf dem Flur A 2.
  • Am Ende der Pausen öffnen die Aufsicht führenden Lehrer die Klassenräume.
  • Zum Ende der Pausen reinigt der jeweilige Hofdienst die entsprechenden Schulhöfe.

3. Verhalten vor und nach dem Unterricht

  • Die Lehrer der Frühaufsicht schließen die entsprechenden Klassenräume auf, der jeweilige Fachlehrer verschließt zum Ende des Unterrichtstags den jeweiligen Klassenraum.
  • Die Stühle sind nach Unterrichtsende hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Tafel zu wischen, das Licht zu löschen.
  • Verlässt eine Klasse ihren Raum, so wird dieser von dem Lehrer abgeschlossen, der in der vorhergehenden Stunde unterrichtet hat.
  • Die Fachräume werden zu jeder Unterrichtsstunde nur vom Fachlehrer auf-, zum Ende wieder abgeschlossen.
  • Zur ersten Stunde betreten die Schüler das Schulgebäude nach dem ersten Gong.
  • Nach dem Unterricht verlassen die Schüler das Schulgelände.

4. Verhalten während der Unterrichtszeit

  • Nach dem 2. Gong halten sich alle Schüler an ihren Plätzen in ihren jeweiligen Klassenräumen auf und halten das Material für den Unterricht bereit.
  • Hat ein Lehrer 5 Minuten nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn den Unterrichtsraum nicht betreten, so meldet dies der Klassensprecher (ggf. sein Stellvertreter) im Sekretariat.
  • Oberstufenschülern steht der Raum A0.5 als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  • Ein Unterricht kann in verschmutzten Räumen nicht stattfinden; für die Sauberkeit des Klassenraums wie des Flurs davor ist die gesamte Klasse verantwortlich. Jede Klasse hat dazu einen Ordnungsdienst einzurichten, der im Klassenbuch vermerkt wird; er ist u.a. für Kreide und eine saubere Tafel zuständig.
  • Müllentsorgung erfolgt nur in den Pausen. Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Auf dem gesamten Schulgelände ist während des ganzen Tagesdas Kaugummikauen verboten.
  • Das Tragen von Kappen, Kapuzen und Mützen ist während des Unterrichts genauso untersagt wie das Bedecken des Gesichts mit einem Schal.
  • Im Unterricht ist der Gebrauch von Mobiltelefonen nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft erlaubt.
  • Während Klassenarbeiten und Klausuren müssen alle Mobiltelefone und vergleichbare Geräte am Lehrerpult abgegeben werden. Die Benutzung eines solchen Geräts durch Klassenarbeits-/Klausurschreiber außerhalb des Klausurraums wird als massiver Täuschungsversuch gewertet.

5. Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen

(für Schüler der Klassen 5 -9; für Oberstufenschüler gelten gesonderte Regelungen)

  • Schüler, die aus Krankheitsgründen aus dem Unterricht entlassen werden, füllen im Sekretariat einen Entlassschein aus, der von einem Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen und dem Klassenlehrer vorzulegen ist, sobald der Schüler wieder zur Schule kommt.
  • Akut erkrankte Schüler werdenvor Unterrichtsbeginn dem Sekretariat als solche gemeldet. Bei längerfristiger Erkrankung erfolgt die Meldungspätestens am dritten Tag schriftlich.
  • Das Fehlen aus Krankheitsgründen wird mit Rückkehr des Schülers zur Schule von Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer schriftlich gemeldet.
  • Unterrichtsbefreiungen werden vorab von Erziehungsberechtigten bei den Klassenlehrern, für mehr als zwei Tage sowie unmittelbar vor und nach Ferien mindestens eine Woche vorher beim Schulleiter schriftlich beantragt.
  • Ärztliche Bescheinigungen werden von Lehrern nicht entgegen genommen, es sei denn, sie wurden eigens vom Lehrpersonal angefordert.

6. Sonstiges

  • Aus Gründen der Aufsichtspflicht dürfen Schüler der Klassen 5 –9, die eine Klassenarbeit vorzeitig beenden, den Unterrichtsraum nicht verlassen. Ansonsten darf der Unterrichtsraum nicht ohne Not und nicht ohne Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers verlassen werden. Dies gilt besonders bei Klassenarbeiten und Klausuren von bis zu 2-stündiger Dauer.
  • Am Ende des Unterrichts ist das Klassenbuch im Sekretariat abzugeben.
  • Zugang zu den beiden Turnhallen erfolgt ausschließlich durch die Pausenhalle A1.
  • Die Mitglieder der Schulgemeinde pflegen auch außerhalb der Schule einen respektvollen Umgang miteinander, auch im Internet.
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